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Das Eigentum an einer Aktiengesellschaft ist in Bruchteile unterteilt, die durch Aktien verbrieft sind. Früher wurden Aktien mit einem Nennwert ausgegeben, der den nominalen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft angab. Seit ihrer Zulassung 1998 haben sich auch in Deutschland Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) durchgesetzt, die den Anteil am Grundkapital in Prozent angeben.